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Vermessungsbüro Vogler

Präzision und Expertise in Prenzlau

grenzanzeige

Grenzanzeigen und Grenzbemaßungen

Eine Grenzanzeige bezeichnet im vermessungstechnischen Kontext das Anzeigen der Grundstücksgrenzen vor Ort. Eventuell vorhandene Grenzzeichen werden dabei sichtbar gemacht bzw. durch eine Kennzeichnung wie z.B. einen Holzpflock oder Marker visualisiert. Zu unterscheiden ist die Grenzanzeige zur sogenannten Grenzwiederherstellung und Grenzfeststellung die beide zu den hoheitlichen Vermessungen gehören, und nur durch die Katasterämter bzw. ÖbVI (Öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieur/in) im Land Brandenburg durchgeführt werden dürfen. Die Grenzanzeige kann demzufolge nicht für eine Flurstückzerlegung (im Volksmund "Teilungsvermessung") angewendet werden. Die Grenzanzeige entfaltet keine rechtliche Außenwirkung und berechnet sich nach dem Zeitaufwand, während den beiden anderen Verfahren eine Gebührenordnung zugrunde liegt.


Wann ist eine Grenzanzeige sinnvoll?

  • Vor dem Kauf von Grundstücken, um die wahren Abmessungen und Flächenwerte des Grundstücks zu erfahren
  • Klärung des Grenzverlaufs bei Streitigkeiten mit dem Nachbarn
  • Vor einem Zaunbau


Informieren Sie sich zu Grundstücksfragen auch in unserer Rubrik "Fragen und Antworten"