Wir wollen ein Grundstück kaufen und darauf ein Haus errichten. Was sind die ersten Schritte in Bezug auf die Vermessung?
Vor dem Kauf sollten Sie prüfen, ob die Fläche des Grundstücks im Grundbuchblatt auch mit der wahren Fläche vor Ort übereinstimmt. Ebenso die Lage evtl. vorhandener Grenzzeichen in Bezug auf vorhandene Zäune. Sie vermeiden damit im Vorfeld Streitigkeiten mit den Nachbarn. Dies erreichen Sie über eine einfache Grenzanzeige.
Ist das Grundstück erworben, benötigen Sie in der Regel einen sogenannten amtlichen Lage- und Höhenplan für den Bauantrag, der durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt wird. In diesen Plan trägt dann der Vermesser in Abstimmung mit Ihrem Architekten (der Bauvorlagenberechtigter sein muss!) das geplante Gebäude ein.
Ist die Baugenehmigung erteilt, erfolgt die Übertragung des geplanten Gebäudes in die Örtlichkeit durch eine sogenannte Absteckung. Dies wird in der Regel auch über einen Vermesser vorgenommen, da oftmals Grenzabstände einzuhalten sind, besonders bei einer Grenzbebauung.
Ist die Bodenplatte gegossen, bzw. die erste Steinreihe angelegt, muss die Einmessung für das Bauamt erfolgen, die sog. Einmessungsbescheinigung nach § 72 Abs. 9 BbgBO. Diese kann durch einen freiberuflichen Vermessungsingenieur vorgenommen werden.
Nach Fertigstellung der baulichen Anlage wird in der Regel eine Einmessung für das Katasteramt benötigt, die das Gebäude anhand der Vermessungsergebnisse in die Liegenschaftskarte übernimmt. Diese Vermessung darf nur durch das Katasteramt bzw. durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur vorgenommen werden.